Am gestrigen Donnerstagnachmittag standen im Landtag gleich zwei Anträge zur Stärkung der Sicherheit von queeren Menschen zur Abstimmung.

Anlass war unter anderem ein Übergriff auf das queere Kinder- und Jugendzentrum Lübeck vom 22. Januar 2025, bei dem Minderjährige bedroht wurden.

Die polizeilichen Fallzahlen zu queerfeindlichen Straftaten zeigen bundesweit einen erschreckenden Anstieg, obwohl darüber hinaus von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Ebenso weist der schleswig-holsteinische Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023, allein für den Bereich der rechtsmotivierten Kriminalität, eine fast verdoppelte Fallzahl von Taten gegen queere Menschen auf.

Große Einigkeit herrschte unter allen Fraktionen darüber, dass Schleswig-Holstein eine erneute Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 im Grundgesetz um den Schutz der sexuellen Identität starten sollte.

Im Antrag von FDP, SPD und SSW wurde zudem die Ergänzung der schleswig-holsteinischen Landesverfassung gefordert. Dies wurde im Antrag von CDU und den Grünen ausgelassen. Weiterhin unterschieden sich die Anträge bei den Themen „statistische Erfassung von queerfeindlichen Straftaten“ und polizeiliche Maßnahmen.

Beide Anträge wurden in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen, um doch noch eine Einigung von Opposition und Landesregierung zu erreichen. Ziel sei ein gemeinsamer Antrag.

Aus Sicht des Lesben- und Schwulenverbandes in Schleswig-Holstein (LSVD.sh) wäre ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen ideal und ein starkes Zeichen. Gerade in Zeiten eines gesellschaftlichen Rechtsrucks, der auch bei der Bundestagswahl im Ergebnis der AfD sichtbar wurde und angesichts steigender Straftaten gegen queere Menschen.

Der LSVD.sh betont, die hohe Relevanz und Dringlichkeit einer Ergänzung der Landesverfassung. Anne Dombrowski, Vereinsjuristin des LSVD.sh stellt klar:

„Es ist überhaupt nicht begründungsbedürftig, warum die sexuelle Identität in die Landesverfassung ausdrücklich hineingehört. Nein! Es ist begründungsbedürftig, dass sie da immer noch nicht drin ist!“

Schließlich seien in der Landesverfassung unter anderem bereits die Gleichstellung von Mann & Frau, der Schutz pflegebedürftiger Menschen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert. Rechtsanwältin Dombrowski weiter:

„Es gibt viele Bereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen, wie Bildung und auch Sicherheit- und Ordnungsrecht. Die Ausweitung der Landesverfassung ist wichtig, weil gerade die Bereiche des Sicherheitsrechts und auch der Schulen auf Landesebene geregelt sind. Das bedeutet gerade in diesen vulnerablen Bereichen, weiteren und vor allem besseren Schutz für die Community.“ 

In der Folge werde dadurch auch das Handeln der Verwaltung als ausführende Gewalt beeinflusst. Der Vorstandsvorsitzende des LSVD.sh, Danny Clausen-Holm ergänzt:

„Diese Ergänzung ist essenziell und persönlich wichtig für mind. 8% der schleswig-holsteinischen Bevölkerung. Die Gelegenheit ist noch günstig bei den jetzigen parlamentarischen Verhältnissen, Menschenrechte auch für sexuelle Minderheiten im Land wetterfest zu machen.“

Der LSVD.sh stellt die Forderung nach der Ergänzung der Landesverfassung schon seit Jahren und wird dies weiter verfolgen.

 

Pressekontakt: Anne Dombrowski, Danny Clausen-Holm

Auf dem Foto (v.l.n.r.)  Teresa Jütten (HaKi e. V.), Daniel Lembke-Peters (Geschäftsstelle Echte Vielfalt), Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Danny Clausen-Holm (Vorstandsvorsitzender LSVD.sh), Jonas Listing (Vorstandsmitglied LSVD.sh), Jasper Balke, MdL (Bündnis90/Die Grünen) und Tim Jänke (Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* bei der Polizei SH)