Queere Geschichte in Deutschland und Geschichte des LSVD⁺

Wir haben für euch einen Überblick der wichtigsten geschichtlichen Ereignisse in der queeren Geschichte und der Entwicklung in der Gesetzgebung zusammengestellt.

Die wichtigsten Meilensteine des LSVD⁺ und unseres Landesverbands haben wir auch mit einfließen lassen.

1960

Homosexuellenverfolgung

Homosexualität war in Deutschland bis in die 1960er Jahre strafbar. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden tausende queere Menschen verfolgt, in Konzentrationslagern inhaftiert und ermordet. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb Homosexualität weiterhin kriminalisiert, und es gab fortgesetzte Verfolgung und Diskriminierung.

1969

Stonewall-Aufstand

Der Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 in New York City, USA, wird oft als Meilenstein in der Geschichte der LGBTQ+-Bewegung betrachtet. Es inspirierte auch queere Aktivist*innen in Deutschland, für ihre Rechte einzutreten und für eine Entkriminalisierung von Homosexualität zu kämpfen.

1970

Schwulenbewegung

In den 1970er Jahren entstand in Deutschland eine lebendige Schwulenbewegung, die für die Anerkennung von LGBTQ+-Rechten kämpfte. Es wurden zahlreiche Organisationen gegründet, die sich für die Belange von Schwulen einsetzten und für eine Entkriminalisierung von Homosexualität kämpften.

1981

Aids Krise

Die Ausbreitung von HIV/AIDS in den 1980er und 1990er Jahren war auch für die queere Gemeinschaft in Deutschland eine Herausforderung. Es gab Stigmatisierung, Diskriminierung und mangelnde Unterstützung für Menschen mit HIV/AIDS.

1990

Gründung SVD

18.02.1990

Der heutige LSVD⁺ wird in Leipzig als „Schwulenverband in der DDR“ (SVD) gegründet.

Bereits im Juni 1990 erfolgte die Umbenennung in „Schwulenverband in Deutschland“.

1990

Einführung von Anti-Diskriminierungsgesetzen

In den 1990er Jahren wurden in Deutschland Anti-Diskriminierungsgesetze eingeführt, die LGBTQ+-Personen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft schützen sollten.

1994

Streichung des § 175

10. März 1994

Der Deutsche Bundestag beschließt die Streichung des § 175 und die Einführung einer einheitlichen Jugendschutznorm in § 182 StGB. Am 11. Juni 1994 tritt die Reform in Kraft.

1999

Aus SVD wird LSVD

06./07.03.1999

Der 11. Verbandstag in Köln beschließt mit überwältigender Mehrheit die Erweiterung zum „Lesben- und Schwulenverband in Deutschland“. Programm, Satzung und Name werden ergänzt. Der SVD wird zum LSVD.

2001

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Im Jahr 2001 wurde in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt, die ihnen einige, aber nicht alle Rechte und Pflichten der Ehe zugestand.

2003

Gründung LSVD Schleswig-Holstein

15.02.2003

Gründung unseres Landesverbands „LSVD Schleswig-Holstein e.V.“.

2003

Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

12.12.2003

Der Bundes­tag beschließt gegen die Stimmen der CDU/CSU, in Berlin ein nationales Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zu errichten.

2011

Trans* Rechte

Die Rechte von trans Personen wurden in Deutschland erst spät anerkannt. Erst im Jahr 2011 wurde das Transsexuellengesetz reformiert und die Voraussetzungen für eine rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität erleichtert.

2017

Ehe für alle

Im Jahr 2017 wurde die Ehe für alle in Deutschland eingeführt, die gleichgeschlechtlichen Paaren die volle Gleichstellung mit der Ehe ermöglichte.

2020

Gesetz zum Schutz vor sogenannten Konversionsbehandlungen

07.05.2020

Der Bundestag beschließt ein Gesetz zum Schutz vor sogenannten Konversionsbehandlungen und stellt Behandlungen unter Strafe, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität abzielen.

2024

Aus LSVD wird LSVD⁺

16.03.2024

Am 35. Verbandstag beschließen die rund einhundert anwesenden Mitglieder die Umbenennung des Verbandes in „LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt“ (kurz: LSVD⁺)

2024

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

01.11.2024

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft. Damit können trans*- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen künftig ihren Personenstand durch Erklärung gegenüber dem Standesamt korrigieren lassen und sind nicht mehr auf langwierige, teure und demütigende Gerichts- und Begutachtungsverfahren angewiesen.