Queere Geschichte in Deutschland und Geschichte des LSVD⁺
Wir haben für euch einen Überblick der wichtigsten geschichtlichen Ereignisse in der queeren Geschichte und der Entwicklung in der Gesetzgebung zusammengestellt.
Die wichtigsten Meilensteine des LSVD⁺ und unseres Landesverbands haben wir auch mit einfließen lassen.
Homosexuellenverfolgung
Homosexualität war in Deutschland bis in die 1960er Jahre strafbar. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden tausende queere Menschen verfolgt, in Konzentrationslagern inhaftiert und ermordet. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb Homosexualität weiterhin kriminalisiert, und es gab fortgesetzte Verfolgung und Diskriminierung.
Stonewall-Aufstand
Der Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 in New York City, USA, wird oft als Meilenstein in der Geschichte der LGBTQ+-Bewegung betrachtet. Es inspirierte auch queere Aktivist*innen in Deutschland, für ihre Rechte einzutreten und für eine Entkriminalisierung von Homosexualität zu kämpfen.
Schwulenbewegung
In den 1970er Jahren entstand in Deutschland eine lebendige Schwulenbewegung, die für die Anerkennung von LGBTQ+-Rechten kämpfte. Es wurden zahlreiche Organisationen gegründet, die sich für die Belange von Schwulen einsetzten und für eine Entkriminalisierung von Homosexualität kämpften.
Aids Krise
Die Ausbreitung von HIV/AIDS in den 1980er und 1990er Jahren war auch für die queere Gemeinschaft in Deutschland eine Herausforderung. Es gab Stigmatisierung, Diskriminierung und mangelnde Unterstützung für Menschen mit HIV/AIDS.
Gründung SVD
18.02.1990
Der heutige LSVD⁺ wird in Leipzig als „Schwulenverband in der DDR“ (SVD) gegründet.
Bereits im Juni 1990 erfolgte die Umbenennung in „Schwulenverband in Deutschland“.
Einführung von Anti-Diskriminierungsgesetzen
In den 1990er Jahren wurden in Deutschland Anti-Diskriminierungsgesetze eingeführt, die LGBTQ+-Personen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft schützen sollten.
Streichung des § 175
10. März 1994
Der Deutsche Bundestag beschließt die Streichung des § 175 und die Einführung einer einheitlichen Jugendschutznorm in § 182 StGB. Am 11. Juni 1994 tritt die Reform in Kraft.
Aus SVD wird LSVD
06./07.03.1999
Der 11. Verbandstag in Köln beschließt mit überwältigender Mehrheit die Erweiterung zum „Lesben- und Schwulenverband in Deutschland“. Programm, Satzung und Name werden ergänzt. Der SVD wird zum LSVD.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Im Jahr 2001 wurde in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt, die ihnen einige, aber nicht alle Rechte und Pflichten der Ehe zugestand.
Gründung LSVD Schleswig-Holstein
15.02.2003
Gründung unseres Landesverbands „LSVD Schleswig-Holstein e.V.“.
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
12.12.2003
Der Bundestag beschließt gegen die Stimmen der CDU/CSU, in Berlin ein nationales Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zu errichten.
Trans* Rechte
Die Rechte von trans Personen wurden in Deutschland erst spät anerkannt. Erst im Jahr 2011 wurde das Transsexuellengesetz reformiert und die Voraussetzungen für eine rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität erleichtert.
Ehe für alle
Im Jahr 2017 wurde die Ehe für alle in Deutschland eingeführt, die gleichgeschlechtlichen Paaren die volle Gleichstellung mit der Ehe ermöglichte.
Gesetz zum Schutz vor sogenannten Konversionsbehandlungen
07.05.2020
Der Bundestag beschließt ein Gesetz zum Schutz vor sogenannten Konversionsbehandlungen und stellt Behandlungen unter Strafe, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität abzielen.
Aus LSVD wird LSVD⁺
16.03.2024
Am 35. Verbandstag beschließen die rund einhundert anwesenden Mitglieder die Umbenennung des Verbandes in „LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt“ (kurz: LSVD⁺)
Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
01.11.2024
Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft. Damit können trans*- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen künftig ihren Personenstand durch Erklärung gegenüber dem Standesamt korrigieren lassen und sind nicht mehr auf langwierige, teure und demütigende Gerichts- und Begutachtungsverfahren angewiesen.